Änderung der Notdienstgebühren
Die Bundesregierung hat eine Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschlossen.
Viele Klinken haben aus Personalmangel, gerade für die Nacht- und Wochenendienste, ihren Klinikstatus aufgegeben.
Durch diese nun fehlende 24 Stunden Bereitschaft, haben sich die im Kreis Steinfurt ansässigen Tierärzte zu einem Ringnotdienst zusammen getan.
Telefonnummer : 02571/931088 (anders als die Telefonnummer vermuten lässt ist die Notdienst habende Praxis nicht in Greven, Sie werden weitergeleitet auf die jeweilige Praxis)
Tierärzte und Kliniken können diese Dienste, vor allem nachts.nur leisten, wenn sie die Personal- und die laufenden Betriebskosten bezahlen können.
Daher wurde eine Notdienstgrundgebühr von 50,00 Euro zuzügl. Mehrwertsteuer angesetzt.
Darüber hinaus muss im Notdienst außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten und am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr zwingend mind. der 2-fache bis 4-fache Gebührensatz abgerechnet werden.
Auch telefonische Beratung im Notdienst wird mit einer Gebühr von 20,00 Euro zuzügl. Mehrwertsteuer berechnet.
Die neuen Gebühren im Notdienst sind für alle Tierarztpraxen und – kliniken verbindlich vorgeschrieben.