Kennzeichnungspflicht in Niedersachsen + Reisevorbereitung

Seit dem 01. Juli 2011 besteht in Niedersachsen nach der Landeshundeverordnung die Pflicht, alle Hunde über 6 Monate mit einem Mikrochip zu kennzeichnen.

Prophylaxe gegen das Verloren gehen

Diese Kennzeichnung können wir hier in der Praxis kurzfristig vornehmen. Ihrem Hund wird ein ca. reiskorngroßer Transponder unter die Haut seitlich am Hals links injiziert.

Ihr Hund merkt davon nicht mehr als bei jeder normalen Spritze, etwa bei Impfungen.

Mit diesem Chip, einem Heimtierausweis und einer gültigen Tollwutimpfung kann Ihr Hund dann auch problemlos ins europäische Ausland reisen. Ein weiterer Vorteil des Chips besteht darin, daß Sie Ihren Hund beim TASSO-Haustierzentralregister registrieren lassen können.
Falls Ihr Hund einmal entlaufen sein sollte, können Sie anhand der Chip-Nummer sehr schnell  als Besitzer gefunden und informiert werden.

Kastrationspflicht und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen

Seit dem 1.8.2012 müssen alle freilaufenden Katzen in der Stadt Osnabrück kastriert und markiert sein. Bei der Markierung kann es sich um einen Chip oder eine Tätowierung handeln. Danach müssen Sie die Katze bei Tasso (s.oben) registrieren lassen.

Infoflyer bei uns in der Praxis